Warum müssen Sie in Ahrenshoop Kurtaxe zahlen?

 

Seeheilbäder, Seebäder und Erholungsorte wie das Ostseebad Ahrenshoop sind staatlich anerkannte Kurorte.

Deshalb werden Sie bei der Anmeldung per Meldeschein von Ihrem Vermieter oder von der Kurverwaltung  zur Entrichtung einer Kurabgabe aufgefordert.

Diese Abgabe dient ausschließlich zur Mitfinanzierung der aufgewendeten touristischen Leistungen im Ostseebad Ahrenshoop.

Unter anderem sind dies die Säuberung des Strandes, die Gewährleistung der Sicherheit beim Baden, die Pflege der Grünanlagen sowie der Rad- und Wanderwege, das Organisieren eines abwechslungsreichen und niveauvollen kulturellen Angebotes für große und kleine Gäste, die Betreibung der Gästeinformationen und vieles, vieles mehr.

Als Nachweis für die Entrichtung der Kurabgabe erhalten Sie in Ahrenshoop eine Kurkarte.

Ab dem 10. Januar 2023 wurde die Kurkarte durch die ortsübergreifende Gästekarte ersetzt. Diese gilt in den Orten Ahrenshoop, Barth, Born a. d. Darß, Dierhagen, Graal-Müritz, Prerow, Ribnitz-Damgarten, Wieck a. d. Darß, Wustrow und Zingst als Nachweis für die Kurabgabe. Als Inhaber einer gültigen Gästekarte können Sie die gesamte Vielfalt des Fischland-Darß-Zingst erleben und Ermäßigungen bei verschiedenen Erlebnis- und Freizeitanbietenden genießen.

Weitere Informationen zu Ihren Vorteilen durch die Gästekarte finden Sie unter gaestekarte-fdz.de .

 

Diese Gästekarte berechtigt in der  Region Fischland-Darß - Zingst  zur Inanspruchnahme von zusätzlichen Leistungen in den Orten und in einzelnen touristischen Einrichtungen der Region.

Touristische Einrichtungen, die für die Kurkarteninhaber Vergünstigungen gewähren, sind durch ein Schild mit dem Logo des Tourismusverbandes Fischland-Darß - Zingst e. V. gekennzeichnet.

Die Höhe der Abgabe wird durch die Kurtaxsatzung der Gemeinde Ahrenshoop bestimmt.

Die Kurbeitragspflicht beginnt mit dem Tag der Ankunft; An- und Abreisetag gelten als 1 Tag.

 

Reisezeiten 

Reisezeit A  -  1. April  - 31. Oktober 

Reisezeit B  -  1. November  - 31. März

 

Kurtaxessätze  2024

 

Reisezeit A

2,90 €/Tag- Personen über 18 Jahre

1,45 €/Tag - Schüler, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Behinderte ab 50 % GdB

Frei - Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, 

Kurabgabebefreit sind Schwerbehinderte 100 % sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wo das Merkzeichen B 

im Behindertenausweis dokumentiert ist.

 

Reisezeit B

2,20 €/Tag - Personen über 18 Jahre

1,10 €/ Tag - Schüler, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Behinderte ab 50 % GdB

Frei - Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Kurabgabebefreit sind Schwerbehinderte 100 % sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wo das Merkzeichen B 

im Behindertenausweis dokumentiert ist.